APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Lieferschwierigkeiten: Wie lange kann ein Rezept abgerechnet werden?

Wir haben letztes Jahr eine Verordnung über den Adrenalin-Pen „Jext 300 PZN 10111752“ erhalten.
Die Vorlage des Rezeptes erfolgte innerhalb der Vier­wochen­frist, den Pen haben wir allerdings erst vor Kurzem erhalten (frühester Liefer­termin der Firma war Mitte Februar).

Wie ist mit Verordnungen zu verfahren, deren AM wegen Liefer­defekten erst verspätet zu beziehen sind?
Können diese Original-Rezepte gegenüber der KK noch abgerechnet werden und welches Abgabe­datum muss aufge­druckt sein?

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