APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man bei Hilfsmitteln den Nachfolgeartikel ohne Rezeptänderung abgeben?

Wir haben ein ordnungs­gemäß ausgestelltes Hilfsmittel­rezept erhalten. Verordnet ist zulasten der AOK Rheinland (IK 104212505) „BD Microfine Ultra 5 mm 100 Stück“. Allerdings ist die verordnete Packungs­größe von 100 Stück außer Vertrieb gegangen, nun ist die Größe von 105 Stück im Handel.

Kann das Rezept (mit einem Vermerk, dass 100 Stück „AV“ sind) mit 105 Stück beliefert werden oder muss der Patient sich ein neues Rezept aus­stellen lassen?

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