Heute hatten wir folgenden Vorgang und würden uns über Ihre Einschätzung freuen:
Eine italienische Ärztin betrat die Offizin und wollte ein Antibiotikum kaufen. Sie legte ihren Berufsausweis auf den HV-Tisch und meinte, das sei schon in Ordnung, sie dürfe rezeptpflichtige Medikamente kaufen.
Unsere Frage: Dürfen Apotheker in solchen Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben?
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