Die Versorgung mit Cannabisblüten und -extrakten muss vor der ersten Abgabe von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Apotheken haben diesbezüglich (ob eine Genehmigung vorliegt) keine Prüfpflicht, zur Retaxvermeidung ist eine Nachfrage bei der Krankenkasse jedoch empfehlenswert.
Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt:
Wie gehen Sie bei erstmaligen Cannabisverordnungen bezüglich der Genehmigung vor?
Das Ergebnis: Die Mehrheit (84 %) lässt sich die Genehmigung entweder vom Patienten vorlegen (41 %) oder versichert sich durch Rücksprache mit dem Arzt, der Krankenkasse oder dem Patienten selbst, dass eine Genehmigung vorliegt (43 %). Lediglich 16 Prozent geben die Cannabiszubereitungen ab, ohne vorher zu prüfen, ob tatsächlich eine Genehmigung vorliegt.