Folgendes Entlassrezept wurde uns vorgelegt:
Krankenkasse: Barmer (IK 104940005)
„Intervallpumpe mit Doppelpumpset als Zubehör wegen Saugschwäche des Kindes für 4 Wochen“
Können wir im Entlassmanagement überhaupt vier Wochen Verleihgebühr abrechnen oder brauchen wir nach sieben Tagen ein neues Rezept?
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