In unserer Apotheke häufen sich Verordnungen von zum Beispiel:
„2x ! Ibuprofen 4% Saft N1 100 ml“
Dies sind also Verordnungen, die nicht einem Vielfachen der größten Norm entsprechen. Können Sie uns bei der Definition von „bestimmte Verordnung" weiterhelfen? Sind nur Normgrößenverordnungen zulässig, ohne Stückzahl?
Nach den uns vorliegenden Informationen sind wir unsicher, ob es hier nicht zu Retaxationen kommen könnte.
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