Wir haben eine „Mischverordnung“ auf einem Bundeswehrrezept erhalten.
Dürfen wir diese beliefern oder benötigen wir, wie bei anderen Kostenträgern, zwei getrennte Rezepte?
Folgendermaßen sieht das Rezept aus:
Krankenkasse: Deutsche Bundeswehr
Kostenträgerkennung: Bundeswehr
„Protaphane Flexpen N1“
„Novofine 8 0.3 x 8 mm 100 St.“
» Lesen Sie hier die Antwort