APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind Mischverordnungen bei Bundeswehrrezepten erlaubt?

Wir haben eine „Mischverordnung“ auf einem Bundeswehrrezept erhalten. Dürfen wir diese beliefern oder benötigen wir, wie bei anderen Kostenträgern, zwei getrennte Rezepte?

Folgendermaßen sieht das Rezept aus:

Krankenkasse: Deutsche Bundeswehr
Kostenträgerkennung: Bundeswehr
„Protaphane Flexpen N1“
„Novofine 8 0.3 x 8 mm 100 St.“

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