Uns liegt folgende Verordnung vor:
„MAXIM 0,030 MG/ 2 MG (N2) (PZN: 06575322)“
Kostenträger: Knappschaft (IK: 106305001)
Wir können uns nicht erklären, weshalb hier eine Zuzahlung in Höhe von lediglich 2,50 Euro anfällt.
Normalerweise müsste die Zuzahlung doch 5 Euro betragen – so wird sie nämlich auch angezeigt, wenn wir spaßeshalber eine andere Krankenkasse eingeben.
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