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Um eine ordnungsgemäße Qualität der in der Apotheke hergestellten Rezepturen und Defekturen zu leisten, ist es unter anderem notwendig, die Ausgangsstoffe gemäß §§ 6, 8 und 11 ApBetrO zu prüfen. Dafür ist für alle Ausgangsstoffe ein Prüfprotokoll anzufertigen, welches Angaben zur Deklaration und Qualität des Stoffes macht sowie zu den zugrundeliegenden Prüfvorschriften. Ein Freigabevermerk muss ebenfalls vorhanden sein. Dabei ist eine Identitätsprüfung in der Apotheke stets obligatorisch.
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