REZEPTURWISSEN

Prüfung von Ausgangsstoffen

Um eine ordnungs­gemäße Qualität der in der Apotheke herge­stellten Rezepturen und Defekturen zu leisten, ist es unter anderem notwendig, die Ausgangs­stoffe gemäß §§ 6, 8 und 11 ApBetrO zu prüfen. Dafür ist für alle Ausgangs­stoffe ein Prüf­protokoll anzufertigen, welches Angaben zur Deklaration und Qualität des Stoffes macht sowie zu den zugrunde­liegenden Prüf­vor­schriften. Ein Freigabe­vermerk muss ebenfalls vorhanden sein. Dabei ist eine Identitäts­prüfung in der Apotheke stets obligatorisch.

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Beim Vorliegen eines entsprechenden Prüf­zertifikats kann der Nachweis auf Gehalt und Reinheit allerdings entfallen.

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