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Hilfstaxe: Anlagen 1 und 2 wurden aktualisiert

Nach langem Warten wurden die Preise der Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe aktualisiert: Zum 1. Januar 2019 traten die neuen markt­aktuellen Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen in Kraft. Außerdem sind unüblich gewordene Stoffe und Gefäße aus der Hilfs­taxe entfernt und dafür einige Stoffe neu aufge­nommen worden, die nun den Regularien der Hilfstaxe unter­worfen sind.

Die Preis­unterschiede sind oft beträchtlich, was die Dringlichkeit der Anpassung verdeutlicht. Die ABDA nennt mit Salicyl­säure allerdings nur ein eher moderates Beispiel: Hier steigt der Preis für 100 g von bisher 4,20 Euro auf 5,06 Euro.

Zerbor – stock.adobe.com

Beispiele mit viel größerem Preisunterschied sind:

  • 1 g Atropinsulfat steigt von 8,35 Euro auf 22,50 Euro
  • 10 g Silbernitrat steigen von 7,26 Euro auf 20,59 Euro
  • 100 g Campher steigen von 4,38 Euro auf 13,66 Euro
  • 1.000 g Wollwachsalkoholsalbe steigen von 9,77 Euro auf 18,83 Euro

Allerdings sind einige Preise auch gesunken: 1 g Triamcinolonacetonid müssen nun mit 7,80 Euro statt 12,47 Euro taxiert werden und 250 Gramm Basiscreme mit 1,87 Euro statt 4,88 Euro.