ABDA Pressemitteilung
Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen
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Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Medikamente nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden sollten. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA. Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.
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