Seit dem 27. Januar 2017 ist die Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien in Kraft. Demnach wurden die Abgabevorschriften an die Kennzeichnungsvorschriften der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) angepasst.
Für Apotheken sind folgende Änderungen wichtig:
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