Eine Patientin hat folgendes Rezept zu uns gebracht:
„Clift 20 mg/ ml FER 90 St. PZN 11612700“ zulasten der BKK Mobil Oil (IK 101520078).
Die Patientin möchte unbedingt das Copaxone-Original (der Arzt weigert sich aber, dieses namentlich zu verordnen). Beide Produkte sind Rabattarzneimittel. Uns ist bekannt, dass man zwischen den Rabattpartnern frei wählen kann. Aber setzt der Arzt mit der Auswahl des Generikums auch hier einen Preisanker, den wir berücksichtigen müssen?
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