APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine Mischverordnung in der Substitutionstherapie patientenbezogen dokumentiert werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Subutex 8 mg 7 Stück“ vor.

Der Patient soll eine Tablette unter Sichtbezug in der Praxis einnehmen. Die anderen sechs Tabletten soll er von uns als „Take-home”-Verordnung bekommen.

Ist eine patientenbezogene Dokumentation nötig?

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