APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird dieses Pflaster nach PackungsV eingeordnet?

Uns liegt folgende Verordnung vor:
„2 x Qutenza 179 mg Kutanes Pflaster 2 STK PZN 06145538 !“

Dürfen wir zwei Packungen zu je zwei Stück auf EINEM Rezept beliefern oder müssen zwei getrennte Rezepte aus­ge­stellt werden? Eine Einteilung in die Packungs­größen­ver­ordnung ist für uns unklar. Wo sind die Pflaster einzuordnen?

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Alexander Raths – stock.adobe.com