Uns liegt folgende Verordnung vor:
„2 x Qutenza 179 mg Kutanes Pflaster 2 STK PZN 06145538 !“
Dürfen wir zwei Packungen zu je zwei Stück auf EINEM Rezept beliefern oder müssen zwei getrennte Rezepte ausgestellt werden? Eine Einteilung in die Packungsgrößenverordnung ist für uns unklar. Wo sind die Pflaster einzuordnen?
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