In Deutschland gibt es keine einheitlichen bundesweiten Regelungen für die Entsorgung von Arzneimitteln und Chemikalien, diesbezügliche Vorgaben und Empfehlungen sind Sache der Städte und Kreise.
Endverbraucher wenden sich mit übrig gebliebenen Arzneimitteln häufig an die Apotheke vor Ort. Um diesen valide Antworten zu den Entsorgungsmöglichkeiten geben zu können, ist eine entsprechende Kenntnis der jeweils gültigen regionalen Regelungen gefragt. Vor diesem Hintergrund wollten wir wissen:
Kennen Sie die für Sie aktuell gültigen regionalen Regelungen zur korrekten Arzneimittelentsorgung?
Das Ergebnis: Immerhin Zweidrittel (66 %) der über 1.900 Teilnehmer kennen die aktuell für sie gültigen regionalen Regelungen zur korrekten Arzneimittelentsorgung, bei 34 Prozent der Befragten besteht diesbezüglich hingegen noch Informationsbedarf.