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Aktuelles Wochenthema

Vorkommnisse bei Medizinprodukten dem BfArM melden

Wem muss die Apotheke was melden?
Seit 2017 gibt es geänderte Meldepflichten bei Vorkommnissen, die Medizinprodukte betreffen. Diese sollen nicht mehr an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet werden, sondern direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hintergrund hierfür ist die zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften, in der die AMK als Stelle zur Aufnahme von Spontanberichten zu Medizinprodukten gestrichen wurde.

Hier können Apotheken dem BfArM Vorkommnisse bei Medizinprodukten melden.

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