ABGABEFRAGE DES MONATS

Die „Pille danach“ zulasten der GKV?

Die „Pille danach“ wurde 2015 aus der Verschreibungspflicht entlassen. Wie wird jedoch abgerechnet, wenn ein Notfallkontrazeptivum auf einem Kassenrezept, also zulasten der GKV verordnet wurde?

Was muss hier beachtet werden?

Jedem Teilnehmer werden 10 DAPs-Punkte gut­geschrieben und unter allen Teilnehmern mit richtiger Antwort verlost DAP zusätzlich 10.000 DAPs (Registrierung erforderlich).

Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals!

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Bildquelle: DAP