Wir haben verschiedene Patienten, die Atropinsulfat Augentropfen 0,01% in Einzeldosen (Rezeptur) zur Behandlung von Kurzsichtigkeit bei Kindern erhalten. Da es sich hierbei um einen Off-Label-Use handelt und dies nicht von der GKV erstattet wird, erfolgt die Verordnung auf Privatrezept.
Eine Patientin bzw. deren Mutter hat uns gegenüber nun erwähnt, dass sie zuvor mit konservierten ATR versorgt wurde und sie diese stets erstattet bekommen hätte.