DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Ausgleich von Lagerwertverlusten

Zum 1. Oktober 2018 traten (neue) Festbeträge u. a. für die Wirkstoffe Filgrastim, Pregabalin und Valproinsäure in Kraft. Werden Festbeträge neu festgelegt oder geändert, kann es für Apotheken zu Lagerwertverlusten kommen.

Einige pharmazeutische Unternehmen gleichen den Apotheken entstehende Lagerwertverluste aus, verpflichtet dazu sind sie jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund wollten wir wissen:

Wie sollten Lagerwertverlustausgleiche Ihrer Meinung nach gehandhabt werden?

Das Ergebnis ist eindeutig: die große Mehr­heit (91 %) der über 1.800 Teilnehmer ist der Meinung, dass die pharma­zeutischen Unternehmer die Lager­wert­verluste grund­sätzlich erstatten sollten – zum einen, weil Apotheken laut § 15 ApBetrO gesetzlich dazu verpflichtet sind, Arznei­mittel vorrätig zu halten (49 %), und zum anderen, weil die Lager­haltung des Medikaments schließlich dem pharma­zeutischen Unter­nehmen zugute­kommt (42 %). Einige Teilnehmer (6 %) sind hingegen der Meinung, dass Lager­wert­verluste nicht verpflichtend erstattet werden müssen; wichtiger wäre eine rechtzeitige Information über die Preis­senkungen. Dass Lager­wert­verluste das alleinige Risiko des Apotheken­inhabers sind, meinen nur zwei Prozent der Befragten.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


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