APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf mit unterschiedlichen Packungsgrößen gestückelt werden?

Wir haben heute ein Klinikrezept erhalten:

„Cosentyx Fertigspritze 150 mg 3 x 2 St., ILO
Cosentyx Fertigspritze 150 mg 2 St.“

Dies ergibt zusammen 8 Spritzen und liegt somit deutlich unter Nmax. Allerdings ist kein besonderer Vermerk auf dem Rezept und es sind zwei unterschiedliche Packungseinheiten, jeweils ohne N-Kennzeichen.

Ist die Abgabe beider Packungen erlaubt?

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