In der vergangenen Woche hat der Bundestag das „Cannabis-Gesetz“ verabschiedet. Damit können schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen zukünftig Cannabisblüten bzw. -extrakte, Dronabinol oder Nabilon als Kassenleistung erhalten. Das Gesetz soll voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten.
Das wird im SGB V und in den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften geändert:
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