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Rezeptur­verordnung: Fehlende Gebrauchs­anweisung

Seit einiger Zeit retaxieren verschiedene Kranken­kassen Verordnungen über in der Apotheke herzu­stellende parenterale Lösungen auf Null, sofern auf der Muster-16-Verordnung die Gebrauchs­anweisung fehlt. Denn nach der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7 AMVV) muss die Verschreibung bei Arznei­mitteln, die in der Apotheke herge­stellt werden sollen, die Gebrauchs­anweisung enthalten. Dies kam zum Beispiel bei Zytostatika-Infusionen vor, die nicht der Patient, sondern der Arzt erhält und anwendet.

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