DAP RETAXFALLE
Rezepturverordnung: Fehlende Gebrauchsanweisung
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Seit einiger Zeit retaxieren verschiedene Krankenkassen Verordnungen über in der Apotheke herzustellende parenterale Lösungen auf Null, sofern auf der Muster-16-Verordnung die Gebrauchsanweisung fehlt. Denn nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7 AMVV) muss die Verschreibung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen, die Gebrauchsanweisung enthalten. Dies kam zum Beispiel bei Zytostatika-Infusionen vor, die nicht der Patient, sondern der Arzt erhält und anwendet.
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