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CAELO INFORMIERT
Sicheres Arbeiten in Rezeptur und Labor
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Der Apothekenleiter ist als Arbeitgeber gemäß § 3 (1) Arbeitsschutzgesetz und § 7 Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dafür muss er die mögliche Gefährdung der Mitarbeiter für die einzelnen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der Rezeptur und im Labor beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Diese Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu fixieren und dienen als Grundlage für die jeweiligen Betriebsanweisungen, anhand derer die Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen sind.
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yanlev – stock.adobe.com
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