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CAELO INFORMIERT

Sicheres Arbeiten in Rezeptur und Labor

Der Apotheken­leiter ist als Arbeit­geber gemäß § 3 (1) Arbeits­schutz­gesetz und § 7 Gefahr­stoff­verordnung dazu verpflichtet, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewähr­leisten. Dafür muss er die mögliche Gefährdung der Mitarbeiter für die einzelnen Tätig­keiten mit Gefahr­stoffen in der Rezeptur und im Labor beurteilen und entsprechende Schutz­maß­nahmen festlegen. Diese Gefährdungs­beurteilungen sind schriftlich zu fixieren und dienen als Grund­lage für die jeweiligen Betriebs­anweisungen, anhand derer die Mitarbeiter regelmäßig zu unter­weisen sind.

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