AKTUELLES

Kündigung der Hilfstaxe:

Was nun?

Zum 30. September 2018 hat der Deutsche Apotheker­verband (DAV) die Anlage 1 und 2 der Hilfs­taxe gekündigt (wir berichteten darüber in den letzten Rezeptur-News), da die darin vereinbarten Preise für Stoffe (Anlage 1) und Gefäße (Anlage 2) schon lange nicht mehr markt­gerecht sind.

Nun haben sich einer DAV-Sprecherin zufolge die Verhandlungspartner auf eine Zwischenlösung verständigt:

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„DAV und GKV-Spitzen­verband haben sich auf eine befristete Fort­geltung der in den Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preis­bildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der AMPreisV), der sogenannten Hilfstaxe, niedergelegten Preise für Stoffe und Gefäße bis zu einem einver­nehmlichen Beschluss über entsprechende Aktualisierungen und Ergänzungen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2018 geeinigt“.

Das bedeutet also, dass die aktuellen Hilfstaxe-Preise für Stoffe und Gefäße zunächst auch ab dem 1. Oktober noch gültig bleiben und zu verwenden sind. Allerdings maximal bis Ende des Jahres. Bis dahin will man eine Einigung gefunden haben.