„DAV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine befristete Fortgeltung der in den Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der AMPreisV), der sogenannten Hilfstaxe, niedergelegten Preise für Stoffe und Gefäße bis zu einem einvernehmlichen Beschluss über entsprechende Aktualisierungen und Ergänzungen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2018 geeinigt“.
Das bedeutet also, dass die aktuellen Hilfstaxe-Preise für Stoffe und Gefäße zunächst auch ab dem 1. Oktober noch gültig bleiben und zu verwenden sind. Allerdings maximal bis Ende des Jahres. Bis dahin will man eine Einigung gefunden haben.