Wir haben ein Rezept über
„2 mg Estriol ad 200 g Asche Basis® Creme“
erhalten.
Uns stellt sich nun die Frage, ob hier durch die kosmetische Grundlage eine Retaxation droht, beziehungsweise was auf dem Rezept gegebenenfalls vermerkt werden müsste, um eine solche zu vermeiden?
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