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Lager prüfen: Neue Festbeträge zum 1. Oktober 2018
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Zum 1. Oktober 2018 treten neue Festbeträge in Kraft. Festbeträge sind festgelegte Preisobergrenzen, bis zu denen die GKV die Kosten für ein Arzneimittel erstattet. Werden neue Festbeträge festgelegt, kann es für Apotheken zu Lagerwertverlusten bzw. für Patienten zu Mehrkosten kommen. Betroffen sind aktuell unter anderem die Wirkstoffe Filgrastim, Pregabalin und Valproinsäure.
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