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Arbeitshilfe „Entlassmanagement: Abgabefähige Packungsgrößen“

Im Rahmen des Entlass­managements nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Norm­bereichs oder kleinere Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Dass sich dies einfacher anhört als es ist, zeigt die tägliche Praxis in der Apotheke. Das folgende Fließ­schema stellt dar, wie nach der aktuellen Vertrags­lage eine erstattungs­fähige Packungs­größe aus­gewählt werden kann.

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