APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist ein Entlassrezept mit einer abweichenden (Pseudo-)Arztnummer gültig?

Wir haben ein Entlassrezept erhalten, auf dem die Arztnummer nicht mit den „typischen“ 44444 beginnt, sondern eine ganz andere Nummer angegeben ist.

Dürfen wir dieses Rezept überhaupt beliefern bzw. muss die Nummer geändert werden?

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Alexander Raths – stock.adobe.com