APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine Jumbopackung auf Sprech­stunden­bedarfs­rezept abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Abrechnungs­fähigkeit beim Sprech­stunden­bedarf.

Verordnet wurden Triam Injekt 20 mg Ampullen in der Packungs­größe 100 x 0,5 ml (PZN 03675425).

Diese Packung hat keine Normgröße. Allerdings ist es die wirtschaftlich sinnvollste Größe, die abgegeben werden sollte, worauf bei Sprech­stunden­bedarfs­rezepten ja stark geachtet wird. Beim Abverkaufen des Artikels erscheint nun aber ein Fenster, das bezüglich Norm­größe und Abrechnungs­fähigkeit warnt. Was ist zu tun?

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