Wir haben eine Frage zur Abrechnungsfähigkeit beim Sprechstundenbedarf.
Verordnet wurden Triam Injekt 20 mg Ampullen in der Packungsgröße 100 x 0,5 ml (PZN 03675425).
Diese Packung hat keine Normgröße. Allerdings ist es die wirtschaftlich sinnvollste Größe, die abgegeben werden sollte, worauf bei Sprechstundenbedarfsrezepten ja stark geachtet wird. Beim Abverkaufen des Artikels erscheint nun aber ein Fenster, das bezüglich Normgröße und Abrechnungsfähigkeit warnt. Was ist zu tun?
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