MONATSFRAGE

Rezeptur ist nicht plausibel – Nichtabgabe erlaubt?

Uns liegt eine Rezeptur­verordnung vor, die uns nicht plausibel erscheint. Nach Rück­sprache mit dem Arzt weigert sich dieser, die Rezeptur zu ändern beziehungs­weise eine Alternative zu verordnen – wir sollen die Rezeptur einfach genau so herstellen und dem Patienten geben. Aber sind wir dazu gezwungen, wenn der Arzt auf seiner Verordnung beharrt? Besteht ein Kontra­hierungs­zwang?

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Gerhard Seybert – stock.adobe.com