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MARPHA/NORGINE GMBH INFORMIERT

Isomol®: „AV-Meldung“ zum 1. Juli 2018

Verkehrsfähigkeit und Rezeptbelieferung weiterhin möglich

Seit dem 1. Juli ist das Medizin­produkt Isomol® in der Lauer-Taxe mit „AV“ bzw. „außer Vertrieb“ gekenn­zeichnet. Betroffen sind alle Isomol®-Packungs­größen. Die Verkehrs­fähigkeit ist durch die Meldung nicht beeinträchtigt – Rest­bestände von Isomol® dürfen daher weiter ab­ge­geben werden. Auch die Erstattungs­fähigkeit durch die Gesetzliche Kranken­versicherung ist durch die „AV-Meldung“ nicht beein­trächtigt.

» Weitere Informationen zum Ausdrucken

» Gebrauchsanweisung Isomol®

Abb.: Isomol® Packung, Quelle: Marpha/Norgine GmbH