Uns liegt ein Rezept über „Botox Multip 3 x 100 Allerg PZN 03136734“ vor.
Diese Packung trägt allerdings kein N-Kennzeichen.
Können wir trotzdem diese Packung als Stückzahlverordnung abgeben oder dürfen wir nur die N2-Größe mit 2 x 100 St. abgeben?
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