APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf diese nicht normierte Packungsgröße abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über „Botox Multip 3 x 100 Allerg PZN 03136734“ vor.

Diese Packung trägt allerdings kein N-Kennzeichen.

Können wir trotzdem diese Packung als Stück­zahl­ver­ordnung abgeben oder dürfen wir nur die N2-Größe mit 2 x 100 St. abgeben?

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