Verordnet ist „Momegalen Sal N1 20 g“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (IK 107310373).
Als Rabattpartner werden dazu das Momegalen-Präparat mit 20 g, aber auch das mit 30 g (ebenfalls N1) angezeigt. Beide Präparate haben die Darreichungsform „Salbe“.
Gibt es eine Vorgabe, was wir jetzt abgeben müssen?
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