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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handelt es sich hier um eine Doppelverordnung?

Eine Patientin reichte bei uns zwei Rezepte mit gleichem Ausstellungdatum ein: Einmal war Allegro mit zwölf Stück verordnet und einmal Allegro mit sechs Stück. Dürfen beide Rezepte eingelöst werden?

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