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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie definieren sich die „drei Preis­günstigsten“?

Wir haben eine Frage zur Darstellung der „Preisgrenze“ in der EDV: Unter bestimmten Umständen dürfen wir „eine der drei preisgünstigsten Packungen“ abgeben.
Wenn der günstigste Preis nun fünfmal vorhanden ist, dürfen wir doch sicher frei zwischen allen fünf auswählen, auch wenn die Warenwirtschaft nur drei davon markiert?

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