Verbesserung in der Zweitlinientherapie
CABOMETYX® (Wirkstoff Cabozanitib) ist indiziert zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen nach einer oder mehreren VEGF-TKI-Vortherapien.1 Das Arzneimittel ist seit November 2016 im Handel und wurde bereits am 9. September 2016 von der Europäischen Kommission zugelassen. Cabozantinib ist ein Multi-Target-Kinase-Inhibitor, der in der Zweitlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms signifikante Vorteile gegenüber der Standardtherapie mit dem Wirkstoff Everolimus aufweist.2, 3
METEOR-Zulassungsstudie
In der randomisierten METEOR-Studie (Phase-3-Zulassungsstudie, n = 658) wurde die Wirksamkeit von CABOMETYX® mit der von Everolimus bei Patienten mit fortgeschrittenem RCC mit einer oder mehreren VEGFR-Vortherapien verglichen. Folgende klinisch-relevante Vorteile für CABOMETYX® ergaben sich:
- Verlängerung des Gesamtüberlebens2, 3
- Verzögerung der Progression2, 3
- Steigerung der objektiven Ansprechrate2, 3
- Rasches Tumoransprechen (Median: 1,9 Monate) 2, 3
Abb.: CABOMETYX® vs. Everolimus in der METEOR-Zulassungsstudie
Daher empfehlen die EAU (European Association of Urology), die NCCN (National Comprehensive Cancer Network), die ESMO (European Society for Medical Oncology) und auch die S3-Leitlinie CABOMETYX® als eine bevorzugte Option bei der Behandlung des fortgeschrittenen RCC nach einer oder mehreren VEGF-TKI-Vortherapien.4
Erstattungsfähigkeit und Bestellung
CABOMETYX® ist mit drei Wirkstärken (60 mg, 40 mg und 20 mg) und jeweils einer Packungsgröße (30 St. Tabletten) im Handel. Alle Wirkstärken sind in vollem Umfang erstattungsfähig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bestellung erfolgt entweder über den pharmazeutischen Großhandel oder direkt über die IPSEN Pharma GmbH.
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1 CABOMETYX® Fachinformation, September 2016.
2 Choueiri TK. et al., N Engl J Med 2015; 373: 1814–1823.
3 Choueiri TK. et al., Lancet Oncol 2016;17: 917–927.
4 European Urology, 2016; available online 24th June 2016, http//dx.doi.org/10.1016/j.eururo.2016.06.009.
CBZ-AT-000186, 06/2017