Wenn es – beispielsweise aufgrund eines Rabattvertrags – zu einem Austausch kommt, sollte dieser jedoch kritisch hinterfragt werden, da sich die Devices in Handhabung, Dosis, Auslösemechanismus und Nadellänge unterscheiden können. Ist es nicht möglich, den Patienten auf den neuen Injektor zu schulen, oder spricht ein anderer medizinischer Grund gegen den Austausch, ist die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken in Erwägung zu ziehen.
Eine Abgabehilfe zur korrekten Rezeptbelieferung von Adrenalin-Autoinjektoren finden Sie hier:
» Zur Abgabehilfe zu Fastjekt® und Fastjekt® Junior