APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen Ärzte Rezepte hand­schriftlich korrigieren?

Wir haben eine Verordnung vor­liegen, bei der der ursprüng­liche Kosten­träger ausge­strichen und ein neuer Kosten­träger, die Berufs­genossen­schaft Holz-Metall, aufge­tragen wurde.

Das Rezept wurde an dieser Stelle von der Ärztin abge­stempelt und abge­zeichnet. Ist dies aus­reichend oder wird hier eine neue Verordnung nötig?

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