Wir haben eine Verordnung vorliegen, bei der der ursprüngliche Kostenträger ausgestrichen und ein neuer Kostenträger, die Berufsgenossenschaft Holz-Metall, aufgetragen wurde.
Das Rezept wurde an dieser Stelle von der Ärztin abgestempelt und abgezeichnet. Ist dies ausreichend oder wird hier eine neue Verordnung nötig?
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