APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man verschiedene Packungs­größen in einem N-Bereich aus­tauschen?

Wir sind verunsichert: In den Regelungen des ALBVVG ist zu lesen, dass man keine Menge abgeben darf, die die verordnete Menge über­schreitet.

Wie ist nun der Fall zu bewerten, wenn man beispiels­weise bei Cefuroxim anstelle einer Packung mit 12 Stück (N1) eine Packung mit 14 Stück (ebenfalls N1) abgibt? Bräuchte man hier jetzt auch ein neues Rezept?

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