Wir sind verunsichert: In den Regelungen des ALBVVG ist zu lesen, dass man keine Menge abgeben darf, die die verordnete Menge überschreitet.
Wie ist nun der Fall zu bewerten, wenn man beispielsweise bei Cefuroxim anstelle einer Packung mit 12 Stück (N1) eine Packung mit 14 Stück (ebenfalls N1) abgibt? Bräuchte man hier jetzt auch ein neues Rezept?
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