Wir haben eine Frage zur Zuzahlung, wenn aufgrund einer Nichtverfügbarkeit von der verordneten Packungsmenge abgewichen wird. Ist z. B. eine 100-Stück-Packung (mit Zuzahlung 5 €) nicht lieferbar und gibt man stattdessen 2 x 50 Stück (Zuzahlung 2 x 5 €) ab:
Muss der Kunde nun 5 € wie beim ursprünglich verordneten Arzneimittel bezahlen oder fallen für die beiden kleineren Packungen 2 x 5 € an?
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