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Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Rabattverträge in der privaten Krankenversicherung

Auch private Kranken­versicherungen können Rabatt­verträge mit pharma­zeutischen Unter­nehmen abschließen, wie es zum Beispiel das Unter­nehmen STADA seit mehreren Jahren kontinuierlich macht. Im Unter­schied zu Rabatt­verträgen in der GKV besteht im Bereich der PKV für Apotheken keine Verpflichtung, diese auch zu berück­sichtigen. Die Rabatt­verträge der PKV sind aktuell nicht in der Apotheken­software hinterlegt. Trotzdem kann deren Berück­sichtigung Vorteile haben: So profitieren die privaten Kranken­versicherungen zum Beispiel von dem breiten wirtschaftlichen Sortiment an Generika, Marken­produkten (durch das STADA-CHC-Sortiment) und Spezial­pharma­zeutika (z. B. Biosimilars) von STADA. Zudem tragen die Rabatt­verträge zu einer wirtschaftlichen Versorgung und damit zu einer Beitrags­stabilität für die Versicherten bei.

» Zur PKV-Infokarte von STADA (PDF)

Würden Sie bei der Belieferung von Privatrezepten auf Rabattverträge achten und diese umsetzen?






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