Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) regelt nicht nur die „neuen“ Abgabestimmungen im Fall von Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln, sondern bringt auch Änderungen in anderen Gesetzen mit sich – z. B. die Anpassung der Zuzahlung bei Teilmengenabgabe oder auch den Ausschluss von Retaxierungen. Das folgende Merkblatt gibt einen Überblick darüber, was sich alles durch das ALBVVG ändert und zu welchen Zeitpunkten die Änderungen in Kraft treten.
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