NEUES DAP MERKBLATT

ALBVVG

Das Arznei­mittel-Liefer­eng­passbekämpfungs- und Versorgungs­verbesserungs­gesetz (ALBVVG) regelt nicht nur die „neuen“ Abgabe­stimmungen im Fall von Nicht­liefer­barkeit von Arznei­mitteln, sondern bringt auch Änderungen in anderen Gesetzen mit sich – z. B. die Anpassung der Zuzahlung bei Teilmengen­abgabe oder auch den Ausschluss von Retaxierungen. Das folgende Merk­blatt gibt einen Über­blick darüber, was sich alles durch das ALBVVG ändert und zu welchen Zeit­punkten die Änderungen in Kraft treten.

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