Wie beliefern wir eine Mehrfachverordnung richtig?
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung: „4 x Vimpat 100 mg 56 St. N2“.
Dürfen wir das Rezept mit 4 Packungen à 56 Stück beliefern oder brauchen wir 4 einzeln ausgestellte Rezepte? Wie gehen wir richtig vor?