Seit kurzem haben wir Substitutionspatienten, welche mit Methaddict versorgt werden. Nach Rücksprache mit den Krankenkassen haben wir verschiedene Abrechnungsmodelle erhalten. Inwieweit ist bei der Abgabe die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen? Müssen wir bei einer Verordnung über 2 x 40 mg am Tag 14 x 40 mg Tab. abgeben (mit der Dosierung „1 Tab. 2 x tgl. einnehmen“) oder 7 x 80 mg Tab. mit dem Hinweis „2 x 0,5 Tab. einnehmen“, da dies wirtschaftlicher ist? Oder müssen wir 14 x 40 mg Tab. abgeben (mit der Dosierung „1 Tab. 2 x tgl. einnehmen“)?
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