APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist »1–0–1« als Dosierung bei einer Rezeptur ausreichend?

Wir haben immer wieder GKV-Verordnungen über Rezepturen. Als Dosierung ist überwiegend »1–0–1« angegeben.

Ist dies so eindeutig genug, dass der Arzt meint, „morgens und abends auftragen“? Oder können uns die Krankenkassen hier wegen nicht eindeutiger Dosierung retaxieren?

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