APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Rezeptur ohne verschreibungs­pflichtige Bestand­teile zulasten der GKV abrechenbar?

Uns liegt ein Rezeptur-Rezept mit aus­schließlich nicht verschreibungs­­pflichtigen Bestand­­teilen (Dexpanthenol in Ungt. emuls. anh.) für einen Erwachsenen vor. Indikation und Gebrauchs­­anweisung sind ange­geben.

Können wir diese zulasten der GKV abrechnen?

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