Bei der Belieferung von Kassenrezepten werden im ersten Schritt Rabattverträge, im zweiten die vier preisgünstigsten Generika abgefragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir im Fall der Nichtlieferbarkeit dieser günstigen Arzneimittel unter den lieferbaren teureren Generika die freie Wahl haben.
Ist es also erlaubt, den „teureren“ Lagerartikel abzugeben, obwohl alternativ ein billigeres Medikament, aber eben kein preisgünstiges beim Großhändler besorgt werden könnte?