APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wird eine Rezeptur aus Lebertran und Vaseline durch die GKV übernommen?

Uns wurde folgende Verschreibung auf rosa Rezept für einen Erwachsenen vorgelegt: „Lebertran 33,3 % in Vaselinum album 200 g“.

Auf wiederholte Anfrage bei der Kranken­kasse (IKK Südwest) haben wir keine verbindliche Antwort bezüglich der Übernahme erhalten. Auch ein Kosten­vor­anschlag wurde ignoriert. Telefonisch wurde mitge­teilt, wenn etwas auf rosa Rezept ver­ordnet wird, wird es auch über­nommen, und das entscheidet die Abrechnungs­stelle! Wie verhalten wir uns nun richtig? Der Patient behauptet, er habe das schon öfter auf Kassen­rezept bekommen.

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