Aufgrund der zahlreichen Rezepte, auf denen eine Dosierung fehlt, fragen wir uns Folgendes: Darf die Apotheke bei fehlender Dosierungsangabe auf Kassenrezepten den Vermerk „Dj“ ergänzen?
Wenn ja: Ist das Abzeichnen mit Datum und Unterschrift des Apothekers und/oder die Rücksprache mit dem Arzt zwingend erforderlich?
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